Qualifiziertes Schadengutachten

KOSTENFREIE ERSTEINSCHÄTZUNG

Abrechnung des Gutachten-Sachverständigenhonorars direkt mit der gegnerischen Versicherung.

 

Kontakieren Sie uns:
Solingen +49 212 64571-0
Wuppertal +49 202 9467729-0
Oder per E-Mail info(at)millies.de

 

Als Geschädigter obliegt Ihnen die Beweispflicht über die Höhe Ihres Schadens und weiterer Ansprüche. 

Es steht Ihnen das Recht zu, einen freien, qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen. Das Gutachten dient Ihnen zur Beweissicherung und es werden, wie nachfolgend aufgeführt, alle zur Schadensabwicklung erforderlichen Fakten ermittelt.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die eintretende Haftpflichtversicherung bzw. der Schädiger die Kosten des Sachverständigen, da nach geltender BGH-Rechtsprechung zum Schaden auch die Kosten für ein Gutachten zählen, die dem Geschädigten zu ersetzen sind.

Warum ein Schadengutachten?

  • Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger vertritt die Interessen des Geschädigten.
  • Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen / die Gutachten-Kosten, da nach geltender Rechtssprechung des BGHs die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
  • Nur ein vollumfängliches Schadengutachten hat bei einem eventuell später geführten Rechtsstreit Beweiskraft.
  • Nur mit einem Schadengutachten können Ansprüche über die reinen Instandsetzungskosten hinaus geltend gemacht werden (z.B. merkantile Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung).
  • Im Totalschadenfall werden realistische, vor allem regional begrenzte Wiederbeschaffungs- und Restwerte ermittelt.

Warum bei uns?

  • Wir sind unabhängig und neutral.
  • Wir haben über 30 Jahre Erfahrung.
  • Unsere Sachverständigen sind professionell ausgebildet und durch regelmäßige Schulungen immer auf dem neuesten Stand.
  • Wir erstellen professionelle Gutachten durch Einhaltung von zertifizierten IfS- und IHK-Standards.
  • Unsere Gutachten werden durch Einsatz intelligenter Software in kürzester Zeit erstellt.
  • Wir sind flexibel.
  • Wir begutachten sowohl auf unserer Kfz.-Prüfstelle als auch vor Ort.

Richtige Vorgehensweise bei einem unverschuldeten Unfall

  • Nehmen Sie nicht die von vielen Versicherungen angebotene Schadenregulierung in Anspruch.
  • Akzeptieren Sie ab einer Schadenhöhe über 715 Euro keinen Kostenvoranschlag.
  • Nach herrschender Rechtssprechung ist im hiesigen Amtsgerichtsbezirk ein Unfallschadengutachten ab einer Schadenhöhe ab 715 Euro gerechtfertigt und wie zuvor aufgeführt, durch den Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung bei einem von Ihnen unverschuldeten Unfall zu erstatten.
  • Beauftragen Sie uns mit der Erstellung eines vollumfänglichen Schadengutachtens zur Wahrung Ihrer Interessen und vor allem zur Beweissicherung im Falle eines späteren Rechtsstreits.

Rechtliche Aspekte

In einem nicht selbst verschuldeten Verkehrsunfall ist es ratsam immer mit einem Rechtsanwalt zu agieren, da die gegnerische Versicherung versuchen wird, Ihre Reparaturkosten soweit wie möglich zu senken. Dies geschieht  meist mit unfairen Mitteln, womit sich ein Laie ohne Anwalt nicht zu helfen weiß. Gerne können wir Ihnen kompetente Fachanwälte für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe empfehlen. Sprechen Sie uns einfach an.

Ihren Rechtsanwalt bzw. die Kosten seiner Inanspruchnahme werden komplett von der gegnerischen Versicherung gezahlt, da Ihnen bei einem nicht selbst verschuldeten Verkehrsunfall ein Rechtsbeistand zusteht. Sie benötigen eine Rechtschutzversicherung erst bei unklarer Rechtslage, wenn es bis zu einem gerichtlichen Rechtstreit kommt.

Können Sie, aber die Taktik der Versicherung ist es, die Reparaturkosten soweit wie möglich zu senken. Somit entsteht ein geringerer Streitwert und wenn es zum Rechtstreit kommt, müssten Sie zuerst in Vorkasse treten, falls Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen.

Die Versicherung hat kein Recht auf eine Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges, sofern das bereits erstellte Gutachten keine gravierenden Mängel aufzeigt. Man sollte sich grundsätzlich zuerst nicht auf eine Nachbesichtigung der Versicherung einlassen, da diese nur ihren eigenen Gutachter ins Spiel bringen wollen, um Positionen zu streichen, die Ihnen aus rechtlicher Sicht zustehen.

Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher: Bezahlung für den Zeitraum zur schnellstmöglichen Schadensabwicklung.
Fahrzeug ist noch verkehrssicher: Bezahlung für die Reparaturzeit in der sich der Wagen in der Werkstatt befindet.
Fahrzeug Totalschaden: In der Regel 14 Kalendertage zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Kraftfahrzeuges.

Wird kein Mietwagen benötigt, kann eine Nutzungsausfallentschädigung für den vorgesehenen Zeitraum geltend gemacht werden.