Hauptuntersuchung HU / AU

Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz - unter anderem diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Hauptuntersuchung (HU), zu der Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig vorfahren müssen. Damit Sie keinen Termin versäumen, können Sie sich ganz einfach von uns an Ihre HU erinnern lassen. Auch die Anmeldung zur Hauptuntersuchung in der TÜV SÜD Auto Partner Kfz-Prüfstelle funktioniert ganz bequem online.
Die KFZ-Hauptuntersuchung bei den Dipl.-Ing. Millies GmbH
Die Dipl.-Ing. Millies GmbH bietet professionelle Dienstleistungen zur Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) an. Wir Fachleute sorgen dafür, dass Ihre Kraftfahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Die Plakettenfarbe auf den Kennzeichen zeigt das Fälligkeitsdatum der nächsten HU an, was die Überprüfung durch Behörden erleichtert. Die Millies GmbH bietet außerdem Erinnerungsservices an, damit Sie als Fahrzeughalter die HU-Fristen einhalten und unnötige Strafen vermeiden können.
Profitieren Sie bei uns von:
- Erfahrung von über 30 Jahren
- Breites Dienstleistungsspektrum
- Kundennähe und Flexibilität
- Zuverlässiger Erinnerungsservice
- Kompetente und freundliche Mitarbeiter

Woran erkenne ich, wann die nächste HU ansteht?
Grundsätzlich gilt:
Ein neuer PKW muss drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals zur Hauptuntersuchung, danach im Zweijahresrhythmus. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) oder die HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild geben alle nötigen Informationen.
In der Zulassungsbescheinigung ist der Termin der nächsten HU eingestempelt oder bei Neufahrzeugen eingedruckt.
Auf der HU-Plakette steht das Jahr der nächsten Prüfung im Zentrum der Plakette (z.B. "17" für 2017). Die Plakette ist so angebracht, dass der Monat, in dem die HU fällig wird, oben steht (12-Uhr-Position). Unser Tipp: Lassen Sie sich von uns an die nächste HU Ihres Fahrzeugs erinnern.
Gerne beantworten unsere Prüfingenieure von Dipl.-Ing. Millies GmbH weitere Fragen. Telefonisch unter 0212 - 6 45 71-0, per E-Mail info@millies.de oder kommen Sie doch einfach in Solingen vorbei. Dipl.-Ing. Jochen Millies und Mitarbeiter können Ihnen sicherlich weiterhelfen.
Vorsicht bei Überziehung der Frist!
Der Gesetzgeber kennt hier keine Toleranz. Sie sollten sobald wie möglich Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorführen. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, verlangt der Gesetzgeber eine vertiefte Prüfung. Dafür sind 20% Aufschlag zu berechnen. Die neue Frist beträgt dann für PKW und Motorräder 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin.
Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld bis zu einem Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt zu werden. Dann können Sie von der Versicherung belangt werden.
Übrigens: Wir erinnern Sie gerne an die Fälligkeit Ihrer nächsten HU – bequem und kostenlos.
AU und HU - Was ist der Unterschied?
In Deutschland sind die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) essenzielle Prüfungen für Fahrzeuge. Die HU gewährleistet die allgemeine Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit, indem sie sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen, Beleuchtung und Karosserie überprüft. Die AU prüft die Einhaltung der Abgaswerte, um sicherzustellen, dass die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Beide Prüfungen sind alle zwei Jahre erforderlich und seit 2010 ist die AU ein Bestandteil der HU.
Hauptuntersuchung (HU)
Zweck der Hauptuntersuchung (HU) ist die Überprüfung der allgemeinen Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs. Sie beinhaltet die Kontrolle sicherheitsrelevanter Bauteile und die Prüfung der Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen. Die HU muss in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt werden, bei Neuwagen erstmals nach drei Jahren. Wird die HU bestanden, bekommt das Fahrzeug eine Prüfplakette am hinteren Nummernschild. Bei festgestellten Mängeln sind Reparaturen und eine erneute Prüfung erforderlich.
Abgasuntersuchung (AU)
Bei der Abgasuntersuchung (AU) handelt es sich um eine Prüfung der Einhaltung der Abgasgrenzwerte. Die AU umfasst die Kontrolle der Abgasanlage und die Messung der Abgaswerte. Bei Dieselfahrzeugen wird auch die Rußpartikelmenge überprüft. Auch die AU muss alle zwei Jahre durchgeführt werden. Seit 2010 ist die AU jedoch ein Bestandteil der HU. Besteht das Fahrzeug die AU, wird dies im HU-Bericht vermerkt. Bei nicht bestandener AU müssen die Emissionsprobleme behoben werden und das Fahrzeug muss erneut zur Prüfung.

Kosten der Hauptuntersuchung
Die Kosten für die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU), auf Rechnung der TÜV SÜD Auto Partner GmbH, bei der Dipl.-Ing. Millies GmbH variieren je nach Fahrzeugtyp und Umfang der Untersuchungen
Für genaue Preisangaben und Terminvereinbarungen empfehlen wir, direkt Kontakt mit uns aufzunehmen. Unsere freundlichen Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen und alle Fragen zu beantworten.

Überwachungsorganisation
Dipl.-Ing. Millies GmbH arbeitet im Bereich der amtlichen Fahrzeuguntersuchung (HU inkl. "AU", ...) im Namen und auf Rechnung der TÜV SÜD Auto Partner GmbH, Gutenbergstraße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen.