Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO

Seit dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung auch unsere Prüfingenieure von Dipl.-Ing. Millies GmbH in Solingen berechtigt, Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

Warum ein Gutachten für meinen Oldtimer?

Bei positiver Begutachtung durch uns – Dipl.-Ing. Millies GmbH – erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

Was wird bei einem Oldtimer-Gutachten geprüft?

Bei einem Oldtimer-Gutachten, das gemäß § 23 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) durchgeführt wird, werden verschiedene Hauptbaugruppen des Fahrzeugs geprüft. Die Begutachtung erfolgt durch eine sachverständige Person, die die Originalität und den Zustand der einzelnen Komponenten bewertet. Hier sind die wesentlichen Prüfbereiche:

  • Aufbau/Karosserie
  • Rahmen/Fahrwerk
  • Motor/Antrieb
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Reifen/Räder
  • Elektrische Anlage
  • Innenraum

Für die Oldtimer-Zulassung ist es entscheidend, dass das Fahrzeug keine offensichtlichen Mängel gemäß den Vorschriften der StVZO aufweist und dass alle wesentlichen Fahrzeugteile im Originalzustand, zeitgenössisch oder zulässig um- bzw. nachgerüstet sind. Nur dann kann das Fahrzeug mit einem Gutachten als Oldtimer anerkannt und entsprechend zugelassen werden.

Wie läuft ein Oldtimer-Gutachten ab?

Die Begutachtung Ihres Oldtimers umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Unsere Experten bei Dipl.-Ing. Millies GmbH können für Sie dieses Gutachten erstellen und alle notwendigen Schritte durchführen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Arten von Oldtimer-Gutachten

Außer den Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO können auch Kurz- und Wertgutachten für Oldtimer erstellt werden. In speziellen Fällen werden Wiederaufbau- und Schadengutachten benötigt.

Kurzgutachten für Old­timer

Etwa alle zwei bis drei Jahre ist es sinnvoll, eine Kurzbewertung für Oldtimer durchführen zu lassen, um die Wertentwicklung zu dokumentieren. Ein Kurzgutachten hilft Ihnen, den aktuellen Marktwert des Oldtimers beim Kauf oder Verkauf zu bestimmen. 

Die Sachverständigen bewerten das Fahrzeug überwiegend optisch und stützen sich auf das System der Zustandsnoten.

Wert­gutachten für Oldtimer

Ein umfassendes Wertgutachten für Oldtimer lohnt sich insbesondere bei teuren Sammlerfahrzeugen, um hohe Verkaufspreise zu rechtfertigen. Diese Begutachtung geht deutlich über eine Kurzbewertung hinaus. 

Alle Baugruppen, technischen Daten und Umbauten werden detailliert erfasst. Zudem wird die Fahrzeughistorie anhand von Kaufverträgen, Werkstattrechnungen und Serviceheften berücksichtigt. Ein prominenter Vorbesitzer kann den Wert des Oldtimers zusätzlich positiv beeinflussen.

Wiederaufbau-Wert­gutachten

Eine erweiterte Version des Wertgutachtens für Oldtimer ist das Wiederaufbau-Gutachten für Oldtimer. Der Gutachter begleitet den Restaurationsprozess mit fotografischen Aufnahmen und bewertet die Qualität der Arbeiten. So bleibt der Wert von umfangreichen Umbauten an Ihrem Klassiker auch nach Jahren nachvollziehbar.

Schaden­gutachten für Oldtimer

Bei einem Unfall mit Ihrem Oldtimer ist ein Schadengutachten die Basis für die Schadensabwicklung mit der Kfz-Versicherung. Im Gutachten werden auch die Reparaturkosten, die Wertminderung und der Wiederbeschaffungswert des Oldtimers festgehalten. 

Wenn der Unfall nicht Ihre Schuld war, trägt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder die Kosten für das Gutachten.

Zustandsnoten ihres Oldtimers

Ingenieure nutzen gerne ein Benotungsschema für die Bewertung des Zustandes eines Oldtimers innerhalb des Gutachtens. Diese Noten rangieren von 1 - Sehr gut, bis 5 - Schlecht. Im Folgenden wollen wir Ihnen genauer darstelle, wie das System verstanden werden kann: 

  • Note 1 - Makelloser Zustand: Das Fahrzeug ist in einem einwandfreien, perfekt restaurierten oder original erhaltenen Zustand. Es gibt keine sichtbaren Mängel, alle Teile sind neuwertig oder neuwertig restauriert. Dieser Zustand ist selten und wird oft nur von Museumsfahrzeugen erreicht.
  • Note 2 - Sehr guter Zustand: Das Fahrzeug ist in einem sehr guten, nahezu neuwertigen Zustand mit minimalen Gebrauchsspuren. Kleine Mängel sind kaum zu finden und die Technik funktioniert einwandfrei. Dieser Zustand ist typisch für gut erhaltene oder fachmännisch restaurierte Fahrzeuge.
  • Note 3 - Guter Zustand: Das Fahrzeug ist technisch und optisch in gutem Zustand, jedoch mit leichten Gebrauchsspuren. Kleinere Reparaturen oder Restaurierungen sind eventuell notwendig, aber das Fahrzeug ist insgesamt gepflegt und sofort fahrbereit.
  • Note 4 - Gebrauchter Zustand: Das Fahrzeug weist deutliche Gebrauchsspuren auf und könnte einige Mängel oder Roststellen haben. Es ist fahrbereit, jedoch mit einem höheren Wartungs- und Reparaturaufwand verbunden. Der Innenraum und die Technik könnten ebenfalls Überholungen benötigen.
  • Note 5 - Restaurierungsbedürftiger Zustand: Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit oder nur eingeschränkt nutzbar. Es weist größere Schäden oder Rost auf und bedarf einer umfassenden Restaurierung. Dieser Zustand wird häufig bei Fahrzeugen gefunden, die längere Zeit ungenutzt waren.

Nachdem Sie nun die Zustandsnoten für Oldtimer-Gutachten kennengelernt haben, ist es wichtig zu verstehen, wie diese Bewertung in der Praxis genutzt werden kann. Die Zustandsnote Ihres Fahrzeugs hat einen erheblichen Einfluss auf dessen Marktwert und die Versicherungsprämien. Ein Oldtimer in Note 1 wird selbstverständlich deutlich höher bewertet als ein Fahrzeug in Note 5, da der Erhaltungszustand ein maßgeblicher Faktor für die Sammler und Enthusiasten ist.

Die Prüfingenieure für Ihr Oldtimer-Gutachten bei Millies

Unsere Prüfingenieure von Dipl.-Ing. Millies GmbH setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen für Oldtimer Gutachten um und dienen damit der Verkehrssicherheit.

Warum Sie uns vertrauen sollten

Profitieren Sie bei uns von:

  • Erfahrung von über 30 Jahren
  • Breites Dienstleistungsspektrum
  • Kundennähe und Flexibilität
  • Zuverlässiger Erinnerungsservice
  • Kompetente und freundliche Mitarbeiter

Wie lange ist das Gutachten gültig?

Ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO ist in der Regel unbefristet gültig, solange am Fahrzeug keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen werden, die den Zustand oder die Originalität beeinflussen könnten. Allerdings verlangen die meisten Zulassungsbehörden und Versicherungen, dass das Gutachten nicht älter als 12 bis 24 Monate sein darf, wenn es zur Zulassung oder zur Versicherung eines Oldtimers vorgelegt wird. Es ist daher ratsam, das Gutachten regelmäßig zu erneuern, besonders wenn das Fahrzeug aktiv genutzt oder verändert wird.

Kosten für ein Oldtimer-Gutachten

Die Kosten für ein Oldtimer-Gutachten können je nach Umfang des Gutachtens und dem jeweiligen Anbieter erheblich variieren. Grundsätzlich hängt der Preis von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Zustand des Fahrzeugs, der Art des Gutachtens (ob es sich um ein Kurzgutachten, ein vollständiges Wertgutachten oder ein Gutachten nach § 23 StVZO handelt) und dem individuellen Aufwand, den der Gutachter betreiben muss.

Da die Preisgestaltung von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein kann, ist es empfehlenswert, sich vorab telefonisch oder direkt vor Ort bei einem Gutachter zu informieren, um eine erste unverbindliche Kostenschätzung zu erhalten. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu verschaffen und die beste Entscheidung für Ihre Bedürfnisse zu treffen, ohne sich sofort festlegen zu müssen.